Was ist die Kapitalertragsteuer (KESt)?
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen in Österreich. Sie beträgt aktuell 27,5% und wird auf Gewinne aus Wertpapiergeschäften, Dividenden und Zinsen erhoben. Die KESt ist eine Endbesteuerung - das bedeutet, die Kapitalerträge müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Die KESt wurde 2016 von 25% auf 27,5% erhöht. Sie ist ein fixer Steuersatz, unabhängig davon wie hoch dein übriges Einkommen ist. Das unterscheidet sie von der progressiven Einkommensteuer.
Wichtig: Bei einem steuereinfachen Broker wird die KESt automatisch abgezogen. Bei ausländischen Brokern (z.B. DEGIRO, Interactive Brokers) musst du die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben.
Was wird mit der KESt besteuert?
Die Kapitalertragsteuer von 27,5% fällt auf folgende Kapitalerträge an:
- Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren
- Dividenden: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften (inländisch und ausländisch)
- Ausschüttungen: Erträge aus Fonds und ETFs
- Ausschüttungsgleiche Erträge: Thesaurierungen bei Fonds und ETFs
- Zinsen: Erträge aus Anleihen und Sparbüchern über 250 €
Die KESt wird auf den Gewinn berechnet, nicht auf den Gesamtbetrag. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufserlös minus Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten wie Ordergebühren).
Berechnung der KESt
Die Berechnung der Kapitalertragsteuer ist im Grunde einfach:
KESt = Gewinn x 27,5%
Beispiel Aktienverkauf:
- Kaufpreis: 1.000 € (inkl. 5,90 € Ordergebühr)
- Verkaufspreis: 1.500 € (abzgl. 5,90 € Ordergebühr)
- Gewinn: 1.494,10 € - 1.005,90 € = 488,20 €
- KESt: 488,20 € x 27,5% = 134,26 €
- Nettogewinn: 488,20 € - 134,26 € = 353,94 €
Beispiel Dividende:
- Bruttodividende: 100 €
- KESt: 100 € x 27,5% = 27,50 €
- Nettodividende: 100 € - 27,50 € = 72,50 €
Quellensteuer bei ausländischen Dividenden
Bei Dividenden aus dem Ausland wird oft im Herkunftsland eine Quellensteuer einbehalten. Diese ist teilweise auf die österreichische KESt anrechenbar.
| Land | Quellensteuer | Anrechenbar (DBA) | Effektive Steuer AT |
|---|---|---|---|
| USA | 15% (mit W-8BEN) | 15% | 27,5% |
| Deutschland | 26,375% | 15% | 38,875% |
| Schweiz | 35% | 15% | 47,5% |
| Frankreich | 25% | 15% | 37,5% |
| UK | 0% | 0% | 27,5% |
| Irland | 25% | 15% | 37,5% |
Bei steuereinfachen Brokern wird die anrechenbare Quellensteuer automatisch berücksichtigt. Nicht anrechenbare Quellensteuer (z.B. 20% bei Schweizer Dividenden) kann beim ausländischen Finanzamt zurückgefordert werden.
ETF und Fonds Steuern
Bei ETFs und Fonds gibt es in Österreich eine Besonderheit: die ausschüttungsgleichen Erträge. Auch thesaurierende Fonds, die keine Ausschüttungen vornehmen, unterliegen der laufenden Besteuerung.
Wichtige Unterscheidung:
- Ausschüttende ETFs: KESt fällt bei jeder Ausschüttung an
- Thesaurierende ETFs: KESt fällt jährlich auf ausschüttungsgleiche Erträge an
Die ausschüttungsgleichen Erträge werden bei Meldefonds von der OeKB (Österreichische Kontrollbank) berechnet und veröffentlicht. Bei steuereinfachen Brokern erfolgt die Besteuerung automatisch.
Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds
Meldefonds: Melden ihre Daten an die OeKB - normale Besteuerung
Nicht-Meldefonds: Pauschale Besteuerung von 27,5% auf 90% des Wertzuwachses (mind. 10% des Rücknahmepreises)
Die meisten bekannten ETF-Anbieter (iShares, Vanguard, Xtrackers, Amundi) haben ihre Produkte als Meldefonds registriert. Achte bei exotischen ETFs darauf, ob es sich um einen Meldefonds handelt.
Verlustausgleich
Verluste aus Wertpapiergeschäften können mit Gewinnen gegengerechnet werden. Das nennt sich KESt-Verlustausgleich.
Regeln für den Verlustausgleich:
- Verluste können mit Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen verrechnet werden
- Der Verlustausgleich erfolgt innerhalb eines Depots automatisch
- Verluste zwischen verschiedenen Depots müssen in der Steuererklärung geltend gemacht werden
- Kein Verlustvortrag ins nächste Jahr bei Privatvermögen
Beispiel: Du realisierst 500 € Gewinn aus Aktie A und 200 € Verlust aus Aktie B. Die KESt fällt nur auf den Nettogewinn von 300 € an (= 82,50 €).
Mehr dazu: KESt Verlustausgleich im Detail
Steuereinfache Broker
Bei einem steuereinfachen Broker musst du dich um nichts kümmern - die KESt wird automatisch berechnet und an das österreichische Finanzamt abgeführt.
Steuereinfache Broker in Österreich:
- Flatex
- DADAT Bank
- easybank
- Trade Republic (seit 2024)
- Scalable Capital (seit 2024)
- Bitpanda
- Erste Bank / Sparkasse
- Raiffeisen
Bei nicht steuereinfachen Brokern (z.B. DEGIRO, Interactive Brokers) musst du die Kapitalerträge selbst in der Einkommensteuererklärung (Formular E1kv) angeben. Das erfordert Aufwand und Steuer-Know-how.
Mehr dazu: Was bedeutet steuereinfach?
Häufige Fragen zur KESt
Die Kapitalertragsteuer beträgt in Österreich 27,5% auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen aus Kapitalvermögen.
Nein, in Österreich gibt es keinen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge (im Gegensatz zu Deutschland mit 1.000 € Sparerpauschbetrag). Die KESt fällt ab dem ersten Euro Gewinn an.
Bei steuereinfachen Brokern nicht - die KESt wird automatisch abgeführt und die Kapitalerträge sind endbesteuert. Bei ausländischen Brokern ohne KESt-Abfuhr musst du die Erträge in der Steuererklärung (Formular E1kv) angeben.
Ja, innerhalb eines Depots erfolgt der Verlustausgleich automatisch. Verluste können mit Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen verrechnet werden. Ein Verlustvortrag ins nächste Jahr ist bei Privatvermögen nicht möglich.
Meldefonds melden ihre steuerlichen Daten an die OeKB - sie werden normal besteuert. Nicht-Meldefonds unterliegen einer pauschalen Besteuerung von 27,5% auf 90% des Wertzuwachses, was deutlich ungünstiger ist.