Was ist der Verlustausgleich?
Der Verlustausgleich ermöglicht es dir, realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen und anderen Kapitalerträgen zu verrechnen. So kannst du die Steuerlast reduzieren oder bereits gezahlte KESt zurückbekommen.
Bei steuereinfachen Brokern erfolgt der Verlustausgleich automatisch innerhalb des Depots. Du musst nichts tun - der Broker rechnet Verluste automatisch gegen.
Regeln für den Verlustausgleich
Was kann verrechnet werden?
- Realisierte Kursverluste aus Aktien, ETFs, Fonds
- Verluste aus Derivaten (Optionen, Zertifikate)
- Verluste aus Kryptowährungen (seit 2022)
Womit kann verrechnet werden?
- Realisierte Kursgewinne
- Dividenden
- Zinsen
- Ausschüttungsgleiche Erträge bei ETFs/Fonds
Wichtig: Verluste können nur innerhalb desselben Kalenderjahres ausgeglichen werden. Ein Verlustvortrag ins nächste Jahr ist bei der KESt nicht möglich!
Beispiel für den Verlustausgleich
Szenario
- Januar: Du verkaufst ETF mit 500 € Gewinn → 137,50 € KESt
- März: Du erhältst 200 € Dividenden → 55 € KESt
- August: Du verkaufst Aktie mit 400 € Verlust
Verlustausgleich
Der Verlust von 400 € wird mit den Gewinnen verrechnet:
- Gesamterträge: 500 € + 200 € = 700 €
- Nach Verlustausgleich: 700 € - 400 € = 300 €
- KESt auf 300 €: 82,50 €
- Bereits gezahlt: 192,50 €
- Erstattung: 110 €
Automatischer Verlustausgleich
Bei steuereinfachen Brokern erfolgt der Verlustausgleich automatisch:
- Verluste werden sofort mit zukünftigen Erträgen verrechnet
- Bereits gezahlte KESt wird erstattet bzw. gutgeschrieben
- Am Jahresende erfolgt ein Gesamtausgleich
- Du erhältst einen Steuerbericht
Verlustausgleich bei mehreren Depots
Hast du Depots bei verschiedenen Banken, erfolgt der Verlustausgleich nur innerhalb jedes einzelnen Depots. Um Verluste depotübergreifend zu verrechnen, musst du:
- Die Verluste in der Steuererklärung (E1kv) angeben
- Einen Bescheid über die KESt-Erstattung beantragen
Das ist allerdings aufwändig. Einfacher ist es, alle Wertpapiere bei einem Broker zu halten.
Häufige Fragen
Nein, bei der KESt gibt es keinen Verlustvortrag. Verluste können nur im selben Kalenderjahr ausgeglichen werden. Deshalb solltest du eventuelle Verlustverkäufe noch im aktuellen Jahr realisieren, wenn du Gewinne hattest.
Bei einem Totalverlust (z.B. Insolvenz eines Unternehmens) kannst du den gesamten Verlust im Verlustausgleich ansetzen. Der Broker braucht dafür meist einen Nachweis.
Bei nicht-steuereinfachen Brokern musst du den Verlustausgleich selbst in der Steuererklärung vornehmen. Das ist deutlich aufwändiger.