843 Betrugsfälle, 19,6 Millionen Euro Schaden, der größte Einzelverlust bei rund 830.000 Euro: So fiel die Bilanz der Finanzmarktaufsicht für das Jahr 2025 aus. Gemeldet wurden 97 Warnungen vor unerlaubt tätigen Anbietern, meist Handelsplattformen. Die Zahl der Fälle blieb gegenüber 2024 fast gleich, die Schadenssumme stieg von 15,5 auf 19,6 Millionen Euro.
Der Schaden pro Fall wächst also. Das liegt weniger an neuen Finanzprodukten als an besserem Handwerk: Die Maschen sind glaubwürdiger geworden.
Wie der Betrug heute abläuft
Die FMA nennt für 2025 drei Werkzeuge, die den Unterschied machen: Deepfake-Videos mit prominenten Gesichtern, geschlossene WhatsApp-Gruppen und KI-gesteuerte Chatbots.
Der typische Ablauf sieht so aus. Ein Video in einem sozialen Netzwerk zeigt eine bekannte Person, die von einer Anlagechance erzählt - Stimme und Lippenbewegung stimmen, das Video ist synthetisch. Wer klickt, landet in einer Chatgruppe mit scheinbar hunderten Mitgliedern, die Kursgewinne feiern. Ein Großteil dieser Mitglieder sind Bots. Parallel meldet sich jemand im Privatchat, freundlich, geduldig, mit Zeit.
Dann kommt die Plattform ins Spiel. Sie sieht aus wie ein Broker, hat ein Dashboard, Charts, eine Depotübersicht. Die erste Einzahlung ist klein, die angezeigten Gewinne steigen schnell, eine kleine Auszahlung funktioniert sogar. Das ist der Köder. Beim größeren Betrag folgt die Bremse: eine "Steuer", eine "Freischaltgebühr", ein "Compliance-Beitrag", zu zahlen vor der Auszahlung. Danach reißt der Kontakt ab.
Was in diesem Dashboard angezeigt wird, ist eine Webseite, kein Depot. Es gibt keine Wertpapiere, es gab nie welche. Deshalb hilft auch kein Verhandeln über Gebühren - es existiert nichts, was ausgezahlt werden könnte.
Der Fünf-Minuten-Check
Vier Abfragen, bevor du eine Überweisung freigibst. Sie kosten nichts und dauern zusammen keine fünf Minuten.
- Unternehmensdatenbank der FMA. Im Unternehmensregister steht, ob und wofür ein Anbieter in Österreich konzessioniert ist. Kein Eintrag und keine gültige EU-Notifizierung heißt: Finger weg. Eine Übersicht aller Abfragen gibt es in der Datenbank-Übersicht der FMA.
- Warnliste der FMA. Steht der Name auf der Warnungsliste, ist die Sache erledigt. Achte auf Namensvarianten - Betrüger kopieren gern die Bezeichnung echter Institute und ändern einen Buchstaben oder die Domainendung.
- Impressum und Firmensitz. Fehlt ein Impressum, sitzt die Firma auf einer Karibikinsel, oder ist eine Wiener Adresse angegeben, unter der laut Firmenbuch niemand mit diesem Namen sitzt: Abbruch.
- Wohin das Geld gehen soll. Ein konzessionierter Broker führt ein Verrechnungskonto auf deinen Namen. Wer dich auffordert, auf ein Privatkonto, an einen Zahlungsdienstleister in einem Drittstaat oder in eine Krypto-Wallet zu überweisen, ist keiner.
Die FMA bietet diese Abfragen auch in ihrer App an - Unternehmensdatenbank, Vermittlerabfrage und Warnmeldungen an einer Stelle. Praktisch, wenn der Verkäufer am Telefon Druck macht und du parallel nachsehen willst.
Woran es auffällt
Die FMA nennt als typische Merkmale: hohe Gewinne bei angeblich geringem Risiko, Zeitdruck und Drängen auf Überweisungen, Zahlungen auf ausländische Konten oder Wallets sowie auffällige Fehler in Einladungen und Profilen. In der Praxis kommen ein paar Muster dazu, die im Gespräch auffallen:
- Ein Betreuer, der dich anruft. Seriöse Online-Broker haben keinen persönlichen Berater, der zum Nachkaufen rät. Ihr Geschäftsmodell ist Selbstbedienung.
- Fernwartungssoftware. Die Bitte, AnyDesk oder TeamViewer zu installieren, "damit ich Ihnen beim Einrichten helfe", ist ein Abbruchkriterium. Danach läuft die Überweisung von deinem eigenen Gerät.
- Renditeversprechen mit Zahl. "Zwölf Prozent im Monat" oder "garantierte 8 Prozent" - garantierte Renditen über dem Sparbuchniveau gibt es nicht, das ist keine Meinungsfrage.
- Kein Steuerreporting. Wer für Österreich wirbt, aber auf die Frage nach KESt-Abfuhr oder Jahressteuerbescheinigung ausweicht, hat keine österreichische Anbindung. Wie das bei echten Anbietern läuft, steht im Ratgeber zu steuereinfachen Brokern.
- Auszahlung klappt nur klein. Die erste kleine Auszahlung ist Teil des Skripts, kein Beweis für Seriosität.
Was ein konzessionierter Broker anders macht
Der Unterschied zeigt sich nicht am Design der Website, sondern an vier Punkten, die Betrüger nicht nachbauen können:
| Merkmal | Konzessionierter Broker | Fake-Plattform |
|---|---|---|
| Identifizierung | Video-Ident oder Post-Ident, gesetzlich verpflichtend | E-Mail-Adresse genügt |
| Verrechnungskonto | auf deinen Namen, IBAN im Vertrag | Sammelkonto, wechselnde Empfänger |
| Wertpapiere | im Depot verwahrt, gehören dir | nur Zahlen im Dashboard |
| Aufsicht | FMA oder EU-Heimatbehörde, im Register nachprüfbar | erfundene Lizenznummer |
Der dritte Punkt ist der wichtigste. Verwahrte Wertpapiere sind Sondervermögen: Geht die Depotbank in Konkurs, gehören sie weiterhin dir und werden herausgegeben. Für Geld auf dem Verrechnungskonto greift die Einlagensicherung. Zusätzlich gibt es die Anlegerentschädigung, die bei Insolvenz einer Wertpapierfirma bis zu 20.000 Euro pro Anleger abdeckt - sie zahlt allerdings nur, wenn Kundengelder oder Wertpapiere nicht zurückgegeben werden können, nicht bei Verlusten aus Kursentwicklungen oder schlechter Beratung. Details dazu erklärt die FMA unter Insolvenz des Anbieters.
Bei einer Plattform ohne Konzession existiert nichts davon. Kein Sondervermögen, keine Entschädigung, kein Ansprechpartner - und in aller Regel auch kein auffindbares Unternehmen.
Die zweite Welle: der Rückhol-Betrug
Wer einmal Geld verloren hat, steht auf einer Liste. Wochen später melden sich angebliche Anwaltskanzleien, "Fondsrückgewinnungsdienste" oder Personen, die sich als Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht ausgeben - die FMA warnt ausdrücklich davor. Das Muster ist immer dasselbe: Gegen eine Vorauszahlung werde das verlorene Geld beschafft.
Merke dir zwei Dinge: Die FMA ruft niemanden an, um Geld zurückzuholen, und sie verlangt nie eine Zahlung. Und niemand kann Geld beschaffen, das längst über mehrere Wallets weitergeleitet wurde.
Wenn schon Geld geflossen ist
- Sofort die Bank kontaktieren. Bei einer Überweisung, die wenige Tage alt ist, besteht eine geringe Chance auf Rückholung. Bei Kreditkartenzahlungen kommt ein Chargeback in Frage, hier zählt jeder Tag.
- Anzeige bei der Polizei. Auch wenn die Aussichten gering sind: Ohne Anzeige gibt es kein Verfahren, und Sammelverfahren entstehen erst durch mehrere Anzeigen.
- Meldung an die FMA. Sie kann keine Gelder zurückholen, aber Warnungen aussprechen - und genau die verhindern die nächsten Fälle.
- Alles dokumentieren. Screenshots der Plattform, Chatverläufe, Telefonnummern, Wallet-Adressen, Überweisungsbelege. Was heute noch online ist, ist morgen gelöscht.
- Keine Vorauszahlung für Rückholversprechen. Wer Geld verlangt, um verlorenes Geld zu beschaffen, gehört zur zweiten Welle.
Häufige Fragen
Die FMA warnt, wenn ein Anbieter konzessionspflichtige Geschäfte betreibt, ohne die nötige Konzession zu haben. Das ist keine Geschmacksfrage, sondern die Feststellung, dass jemand unerlaubt tätig ist. Umgekehrt gilt nicht automatisch das Gegenteil: Fehlt ein Name auf der Liste, heißt das nur, dass die FMA noch keine Warnung ausgesprochen hat - viele Plattformen verschwinden schneller, als eine Warnung erscheinen kann. Deshalb ist die Abfrage im Unternehmensregister der wichtigere Schritt.
Eine Konzession aus einem EU-Staat berechtigt über den Europäischen Pass auch zur Tätigkeit in Österreich. Entscheidend ist, ob die Lizenz echt ist und tatsächlich diesem Unternehmen gehört. Erfundene oder von echten Firmen abgeschriebene Lizenznummern sind Standard bei Fake-Plattformen. Prüfen lässt sich das im Register der jeweiligen Aufsichtsbehörde - und für die Tätigkeit in Österreich in der FMA-Unternehmensdatenbank.
Nein. Es gibt konzessionierte Anbieter mit regulierten CFD-Angeboten und gesetzlichen Hebelgrenzen für Privatkunden. Das Risiko liegt im Produkt, nicht in der Legalität - beides zu vermischen hilft niemandem. Was du dazu wissen solltest, steht im CFD-Ratgeber.
An drei Dingen: Es gibt kein Impressum mit einer nachprüfbaren Firma, alle Wege führen zu einem einzigen Anbieter, und statt Konditionen stehen dort Renditeversprechen. Ein Vergleich, der nur einen Sieger kennt und dessen Kontaktformular direkt beim Anbieter landet, ist Werbung mit anderem Etikett.
Quellen
- FMA: Deepfakes, WhatsApp-Gruppen und KI-Bots waren die Trends des Jahres 2025 (05.01.2026) - Fallzahlen, Schadenssummen, Warnmeldungen
- FMA: Warnungen - laufend aktualisierte Warnmeldungen
- FMA-Unternehmensregister - Konzessionsabfrage
- FMA: Finanzbetrüger erkennen