Am 1. Juli 2026 ist die letzte Ausnahme vom europäischen PFOF-Verbot ausgelaufen. In der deutschen Finanzpresse war das die große Zäsur für Neobroker. Wer sein Depot als Österreicher führt, war davon allerdings schon zwei Jahre früher betroffen - denn die Ausnahme hat für Kunden in Österreich nie gegolten.

Was hinter der 1-Euro-Order steckte

Payment for Order Flow heißt: Ein Market Maker zahlt dem Broker dafür, dass dieser Kundenorders an seinen Handelsplatz weiterleitet. Üblich waren ein bis drei Euro pro Order. Genau dieses Geld hat die Rechnung der Neobroker aufgehen lassen - eine Order für einen Euro oder gratis deckt für sich genommen keine Kosten.

Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand: Der Broker wählt den Ausführungsplatz nicht nur danach aus, wo du den besten Preis bekommst, sondern auch danach, wo er selbst etwas verdient. Deshalb hat der EU-Gesetzgeber die Praxis abgeschafft.

Warum das Verbot in Österreich früher griff

Die Rechtsgrundlage ist Artikel 39a der MiFIR in der Fassung der Verordnung (EU) 2024/791. Absatz 1 verbietet die Annahme von Zahlungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen - und zwar seit 28. März 2024.

Absatz 2 enthält die Übergangsregel, um die es in der Berichterstattung meist geht. Sie erlaubt einem Mitgliedstaat, Wertpapierfirmen unter seiner Aufsicht bis zum 30. Juni 2026 auszunehmen. Zwei Bedingungen hängen daran, und beide werden gerne überlesen:

  • Die Ausnahme gilt nur für Firmen, die vor dem 28. März 2024 in diesem Staat niedergelassen waren und dort PFOF praktiziert haben.
  • Sie gilt nur für Wertpapierdienstleistungen an Kunden, die in diesem Mitgliedstaat ansässig sind.

Jeder Staat, der davon Gebrauch machen wollte, musste das der ESMA bis 29. September 2024 melden. Die von der ESMA geführte Liste enthält genau einen Eintrag: Deutschland, gemeldet am 21. März 2024. Österreich steht nicht darauf.

Das Ergebnis für dein Depot: Ein deutscher Neobroker durfte bis Juni 2026 PFOF kassieren - aber nur bei Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Für dich als Kundin oder Kunde in Österreich war damit schon seit 28. März 2024 Schluss. Der 1. Juli 2026 hat für österreichische Depots nichts verändert, was nicht ohnehin längst galt.

Was die Broker daraus gemacht haben

Die beiden großen Neobroker haben nicht auf die Frist gewartet, sondern sich eigene Handelsinfrastruktur zugelegt:

  • Scalable Capital betreibt mit der European Investor Exchange (EIX) ein eigenes Segment an der Börse Hannover und ist dort auch als Market Maker tätig. Daneben stehen gettex und Xetra zur Auswahl.
  • Trade Republic hat von der BaFin die Erlaubnis für ein eigenes Handelssystem erhalten und führt Orders seither gegen ein aggregiertes Orderbuch aus. Die Pauschale von einem Euro pro Trade blieb.

Die Ordergebühren sind also nicht gestiegen - jedenfalls nicht bei den Anbietern, die vorher schon auf Österreich zielten. Das ist die gute Nachricht. Die andere: Wenn der Broker selbst Betreiber oder Market Maker des Handelsplatzes ist, an dem deine Order ausgeführt wird, verdient er an der Geld-Brief-Spanne mit. Die Einnahme wandert von einer Position, die man beziffern kann, in eine, die im Kurs verschwindet.

Wo die Kosten jetzt sitzen

Der Spread ist die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs. Bei einem liquiden Standardwert während der Xetra-Handelszeit sind das wenige Basispunkte. Außerhalb dieser Zeit - abends, am Wochenende, in dünnen Nebenwerten - wird die Spanne breiter, weil kein Referenzmarkt mehr dagegenhält.

Genau hier entscheidet sich, ob du günstig handelst. Eine Order über 5.000 Euro mit 0,2 Prozent Spread kostet dich zehn Euro - das Zehnfache der sichtbaren Gebühr. Bei 500 Euro Ordervolumen ist derselbe Spread ein Euro.

Was die Aufsicht dazu gemessen hat

Die BaFin hat 2022 die Ausführungsqualität deutscher Handelsplattformen untersucht und kam zu einem differenzierten Ergebnis: Bei kleineren Ordervolumina war die Ausführung über PFOF-Handelsplätze überwiegend vorteilhaft, sobald man die Transaktionskosten mitrechnet. Bei höheren Volumina und geringerer Liquidität gingen diese Vorteile verloren. Ob PFOF die Ursache der Unterschiede war, ließ sich aus den Daten nicht ablesen.

Daraus folgt eine unbequeme Einsicht: Für den Sparplan-Anleger mit 150 Euro im Monat war das alte Modell rechnerisch oft in Ordnung. Wer größere Beträge auf einmal bewegt, war schon immer besser beraten, auf den Referenzmarkt zu schauen. An dieser Logik hat das Verbot nichts geändert - es hat nur den Kanal verschoben, über den der Broker verdient.

Was du konkret tun kannst

  1. Handelszeit beachten. Kauf während der Xetra-Kernzeit von 9:00 bis 17:30 Uhr. Dann existiert ein liquider Referenzmarkt, an dem sich der Market Maker orientieren muss.
  2. Limit statt Market. Eine Limit-Order kostet bei den meisten Brokern keinen Cent extra und schützt vor einer Ausführung zum schlechten Kurs. Bei Market-Orders akzeptierst du jeden Preis, den das Orderbuch gerade hergibt.
  3. Zwei Kurse vergleichen. Stell vor dem Kauf den Kurs deines Brokers dem aktuellen Xetra-Kurs gegenüber. Weicht er dauerhaft spürbar ab, ist das ein Argument für einen anderen Handelsplatz.
  4. Ordervolumen bündeln. Bei Pauschalgebühren sinkt der prozentuale Anteil der Fixkosten mit der Ordergröße - der Spread bleibt aber prozentual gleich. Ab welcher Größe sich was rechnet, hängt vom Papier ab, nicht vom Gebührenmodell.

Die Ausführungsgrundsätze - meist "Best Execution Policy" genannt - stehen bei jedem Broker im Dokumentenbereich. Dort steht, an welchen Handelsplatz deine Order standardmäßig geht und nach welchen Kriterien ausgewählt wird. Das ist trockene Lektüre, beantwortet aber die Frage, wer beim Handel auf welcher Seite steht.

Häufige Fragen

Bei den Anbietern, die den österreichischen Markt bedienen, sind die Pauschalen bislang stabil geblieben - ein Euro pro Trade ist weiterhin der Referenzpreis. Verschoben hat sich die Ertragsquelle: Statt einer Rückvergütung vom Market Maker verdienen Broker über den Spread des eigenen Handelsplatzes, über Zinserträge auf Guthaben und über Zusatzprodukte.

Sparplanausführungen laufen über dieselben Handelsplätze wie Einzelorders und unterliegen denselben Regeln. Kostenlose Sparpläne haben die großen Anbieter beibehalten. Der Ausführungszeitpunkt liegt meist innerhalb der Xetra-Handelszeit, was für die Ausführungsqualität günstig ist.

Für in Österreich niedergelassene Institute hätte die Übergangsfrist nur gegolten, wenn Österreich sie bei der ESMA angemeldet hätte. Das ist nicht geschehen. Damit galt für sie ebenso wie für ausländische Anbieter das Verbot ab 28. März 2024.

Ja, aber nur unter einer Bedingung: Der Rabatt muss vollständig beim Kunden ankommen und darf dem Broker keinen eigenen Vorteil verschaffen. Modelle, bei denen die Gutschrift auf der Kundenabrechnung erscheint und der Broker im selben Zug ein gleich hohes Entgelt verrechnet, bewegen sich genau an dieser Grenze.

Quellen