Bis zu 5.000 Euro pro Jahr und Kind sollen künftig steuer- und spesenfrei veranlagt werden können - ohne die 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer, die in Österreich sonst auf jeden Kursgewinn fällt. Bundeskanzler Christian Stocker hat das "Zukunftsdepot" rund um sein ORF-Sommergespräch am 31. August 2026 angekündigt. Ein Gesetz ist es noch nicht: Familien- und Finanzministerium sollen die Umsetzung ausarbeiten, geplanter Start ist spätestens der 1. Jänner 2027.

Die angekündigten Eckdaten

Punkt Angekündigt
Höchstbetrag 5.000 € pro Jahr und Kind
Zielgruppe Kinder unter 18 Jahren
Steuer Keine KESt (sonst 27,5 %) auf die Erträge
Kosten Teilnehmende Banken verzichten auf Spesen und Gebühren
Verfügung Ab dem 18. Geburtstag
Start Spätestens 1. Jänner 2027
Stand Ankündigung, kein Gesetz - Details offen

Das Modell soll gesetzlich verankert werden, damit eine spätere Regierung es nicht ohne Weiteres wieder streichen kann. Österreich wird seit März 2025 von ÖVP, SPÖ und NEOS regiert - zustimmen müssen also alle drei Partner.

Die Rechenbeispiele des Kanzleramts

Aus dem Kanzleramt kamen drei Szenarien. Sie unterstellen eine durchschnittliche Rendite von 6,7 Prozent pro Jahr über volle 18 Jahre:

Sparrate Eingezahlt Depotwert mit 18 Ersparte KESt
50 € / Monat 10.800 € ca. 21.000 € ca. 2.800 €
150 € / Monat 32.400 € ca. 63.000 € ca. 8.500 €
5.000 € / Jahr (Maximum) 90.000 € ca. 175.000 € ca. 23.700 €

Nachgerechnet: Die Zahlen stimmen - unter drei Bedingungen

Rechnet man die Szenarien nach, kommen sie exakt hin: 5.000 Euro jährlich, zu Jahresbeginn eingezahlt, 6,7 Prozent Rendite, 18 Jahre - das ergibt 176.243 Euro und einen Kursgewinn von 86.243 Euro. Darauf wären 23.717 Euro KESt fällig. Auch die beiden kleineren Szenarien treffen auf wenige hundert Euro genau.

Die Zahl ist also nicht gegriffen. Sie hängt aber an drei Voraussetzungen, die im Alltag selten alle zutreffen:

  • Ab dem ersten Lebensjahr volle Einzahlung. 5.000 Euro im Jahr sind 417 Euro im Monat - pro Kind, 18 Jahre lang, ohne Pause.
  • 6,7 Prozent im Schnitt, jedes Jahr. Das liegt im Bereich dessen, was breite Aktienmärkte langfristig geliefert haben, ist aber keine Zusage. Wer 2027 startet, kennt die Rendite bis 2045 nicht.
  • Nominal, nicht real. 175.000 Euro in 18 Jahren entsprechen bei 2 Prozent Inflation rund 122.500 Euro heutiger Kaufkraft, bei 2,5 Prozent rund 112.000 Euro.

💡 Einordnung: Der Steuervorteil wächst überproportional mit der Sparrate. Bei 50 Euro im Monat sind es rund 2.800 Euro, beim Maximum rund 23.700 Euro - also das Achtfache bei der achtfachen Rate, aber eben nur für jene, die 417 Euro monatlich pro Kind aufbringen können.

Politikwissenschaftler Peter Filzmaier hat die Kalkulationen hinter Zukunftsdepot und Zukunftsfonds unmittelbar nach der Ankündigung in der ZIB2 hinterfragt.

Warum das in Österreich überhaupt neu wäre

In Deutschland ist ein Kinderdepot Routine - Trade Republic hat dort eines gestartet, mit kostenlosen ETF-Sparplänen und Vanguard-ETFs, deren Managementgebühren bis zur Volljährigkeit erstattet werden. Österreichische Eltern können dieses Angebot nicht nutzen. Der Grund steht im ABGB.

Geld, das dem Kind gehört, ist Mündelgeld. Nach § 215 ABGB ist es "unverzüglich sicher und möglichst fruchtbringend" anzulegen - über Spareinlagen, den Erwerb bestimmter Wertpapiere, Liegenschaften oder Kredite. Aktien und ETFs zählen nicht zu den mündelsicheren Anlageformen. Wer trotzdem so veranlagen will, braucht die Zustimmung beider Obsorgeberechtigten und die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts - ein Verfahren, das kaum jemand für einen Sparplan auf sich nimmt.

Genau diese Hürde würde das Zukunftsdepot adressieren. Ohne Änderung der rechtlichen Grundlagen bleibt es bei den Behelfslösungen, die es heute gibt.

Was Broker heute anbieten

Anbieter Depot auf Kindesnamen? Behelf
Erste Bank / Sparkasse Generationendepot Volljährige Inhaberin oder Inhaber veranlagt für eine begünstigte Person, Zugriff frühestens ab dem 18. Geburtstag. Sparplan ab 50 € monatlich, möglich sind Aktien, ETFs, Fonds, Zertifikate und Krypto-ETPs.
easybank Nein Depot auf eigenen Namen, im eBanking mit dem Kindesnamen bezeichnet. Die Bank hält ausdrücklich fest, dass daraus keine Rechtsansprüche des Kindes entstehen. Übertragung per Schenkung ab 18.
flatex Nein "Die Eröffnung eines Depots für Minderjährige bieten wir aktuell nicht an." Mehrere Depots lassen sich aber getrennt bezeichnen.
Trade Republic Nur in Deutschland Das deutsche Kinderdepot ist für österreichische Eltern nicht nutzbar.

Details und Konditionen stehen in den FAQ der Anbieter: Generationendepot der Sparkasse, easybank zum Kinderdepot und flatex zur Depoteröffnung für Minderjährige.

Was du bis dahin tun kannst

Auf ein Gesetz zu warten, das frühestens 2027 kommt, kostet Anlagezeit. Der gängige Weg funktioniert heute schon:

  1. Zweitdepot auf den eigenen Namen eröffnen und ausschließlich für das Kind bespielen. So bleibt sauber trennbar, was später übergeben werden soll. Ein steuereinfacher Broker nimmt dir dabei die KESt-Abrechnung ab.
  2. Sparplan einrichten - breit gestreut, mit langem Horizont. Wie das praktisch geht, steht im ETF-Sparplan-Ratgeber.
  3. Belege aufheben. Kontoauszüge und Sparplanabrechnungen dokumentieren, was für das Kind angespart wurde.
  4. Mit 18 übertragen. Das Kind eröffnet ein eigenes Depot, danach folgt der Depotübertrag als Schenkung. Der Übertrag selbst löst keine Steuer aus, die KESt fällt erst beim späteren Verkauf an.

⚠️ Schenkungsmeldung nicht vergessen: Zwischen Angehörigen sind Schenkungen bis 50.000 Euro innerhalb eines Jahres meldefrei. Darüber gilt eine Anzeigepflicht binnen drei Monaten über FinanzOnline. Wer sie vorsätzlich unterlässt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des geschenkten Werts. Details beim BMF zur Schenkungsmeldung.

Ein Nachteil bleibt: Bis zur Übergabe laufen Erträge über dein Depot und werden mit 27,5 Prozent KESt belastet. Genau diesen Punkt würde das Zukunftsdepot beseitigen.

Kritik und offene Fragen

Der ÖGB kritisiert die Verteilungswirkung: "Wer bereits finanziellen Spielraum hat, erhält eine zusätzliche steuerliche Begünstigung. Wer am Monatsende nichts übrig hat, geht leer aus." Die Argumentation des ÖGB zielt darauf, dass der Steuervorteil dort am größten ist, wo ohnehin am meisten angelegt werden kann. Die NEOS-Jugendorganisation Junos hat als Gegenmodell staatlich finanzierte ETF-Anlagen für alle Kinder ab Geburt ins Spiel gebracht, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Sachlich offen sind derzeit vor allem:

  • Welche Banken und Broker teilnehmen. Öffentlich zugesagt hat bislang die Erste Bank.
  • Welche Wertpapiere zugelassen werden - nur ETFs und Fonds oder auch Einzelaktien.
  • Was mit dem Depot am 18. Geburtstag technisch passiert und ob die Steuerfreiheit auch für Gewinne nach diesem Stichtag gilt.
  • Ob nicht ausgeschöpfte Jahresbeträge übertragbar sind.
  • Ob SPÖ und NEOS das Modell in dieser Form mittragen.

Parallel hat Stocker einen Zukunftsfonds für die Pensionen angekündigt: rund 700 Millionen Euro jährlich aus Dividenden der Bundesbeteiligungen, was nach 30 bis 40 Jahren einen Kapitalstock von etwa 100 Milliarden Euro und jährliche Zuschüsse von rund 5 Milliarden Euro ergeben soll. Beide Vorhaben sind Ankündigungen, keine beschlossenen Gesetze.

Fazit

Für Familien, die ohnehin für ihre Kinder anlegen, wäre das Zukunftsdepot ein echter Vorteil: Es beseitigt die KESt und die rechtliche Hürde, die ein Kinderdepot in Österreich bisher unattraktiv macht. Die 175.000 Euro aus der Pressemeldung sind rechnerisch korrekt, setzen aber 417 Euro monatlich über 18 Jahre und eine Rendite voraus, die niemand garantieren kann - die realistischeren Beispiele sind die mit 50 und 150 Euro.

Bis das Gesetz steht, ändert sich für Eltern nichts: Das Zweitdepot auf eigenen Namen bleibt der praktikable Weg. Wer jetzt startet, verliert keine Zeit und kann später prüfen, ob sich ein Wechsel ins neue Modell lohnt.

Stand: 1. September 2026. Alle Angaben zum Zukunftsdepot beruhen auf der Ankündigung vom 31. August 2026 und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

Häufige Fragen

Angekündigt ist ein Start spätestens am 1. Jänner 2027. Die gesetzliche Umsetzung durch Familien- und Finanzministerium steht noch aus, und alle drei Koalitionsparteien müssen zustimmen.

Bis zu 5.000 Euro pro Jahr und Kind, also rund 417 Euro monatlich. Ob nicht genutzte Jahresbeträge in Folgejahre mitgenommen werden können, ist noch nicht geklärt.

So die Ankündigung: Die Erträge sollen von der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent befreit sein, und zwar auch bei der Entnahme ab 18. Ob die Befreiung für Gewinne gilt, die nach dem 18. Geburtstag entstehen, ist offen.

Auf den Namen des Kindes praktisch nicht: Mündelgeld darf nach § 215 ABGB nur mündelsicher veranlagt werden, Aktien und ETFs gehören nicht dazu. Möglich sind ein Depot auf deinen Namen oder das Generationendepot der Erste Bank beziehungsweise Sparkasse.

Der Depotübertrag als Schenkung löst selbst keine Steuer aus, die Anschaffungskosten laufen weiter. Zwischen Angehörigen sind Schenkungen bis 50.000 Euro pro Jahr meldefrei, darüber ist die Schenkung binnen drei Monaten über FinanzOnline zu melden.

Als langfristiger Durchschnitt breiter Aktienmärkte liegt der Wert im plausiblen Bereich, garantiert ist er nicht. Wichtig ist außerdem die Inflation: 175.000 Euro in 18 Jahren entsprechen bei 2 Prozent Teuerung rund 122.500 Euro heutiger Kaufkraft. Eigene Szenarien lassen sich mit dem Zinseszins-Rechner durchspielen.